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Rechtsvortritt oder nicht?

07.04.2011 Archiv Klosterser Zeitung

Rechtsvortritt oder nicht?

Am vergangenen Dienstag haben sich die Ortsbusfahrer über die Rechtsvortritte im Gebiet des Orts­busses Klosters-Serneus orientieren lassen.

Anhand von 22 Bildern von Kreuzungen in unserer Gemeinde wurde besprochen, wer der Vortritt hat und wo unsichere Vortrittsrechte bestehen.
 

Markus Vogt, Ortsbus Klosters-Serneus
 

Die Erfahrung zeigt, dass die Frage «Rechtsvortritt oder nicht?» nicht nur bei den Ortsbusfahrern zu Diskussionen führt. Auch bei Fahrlehrern und Experten besteht in dieser Sache oft Rechtsunsicherheit. Rechtsvortritt ist eben nicht in jedem Fall Rechtsvortritt. Oft sind bei Verkehrskreuzungen die Vorgaben für Vortrittsrecht oder Vortrittslast nicht direkt ersichtlich. So spielt das Trottoir eine Rolle oder die Frage, ist die von rechts kommende Strasse eine Erschliessungsstrasse, welche mehrere Wohnquartiere bedient, oder ist es eine Sack­gasse oder eine Wohnstrasse, die nur als Hofzufahrt gilt oder auf welcher Strasse ist der Verkehrsfluss grösser usw. Bei einem Unfall würde der Richter auf solche und andere Indizien Rücksicht nehmen müssen. Daher empfiehlt es sich, bei unklaren Kreuzungen wie eh und je Bremsbereitschaft erstellen und Geschwindigkeit drosseln.
Unser neuer Polizeichef Christian Rupp hat sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und hat uns einige griffige Grundsätze gezeigt, wie wir die für den Linienbus kritischen Kreuzungen beurteilen können.
Herzlichen Dank an Christian Rupp für den interessanten Vortrag.

 

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