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Um Einheimischen und Zuzügern das Erwerben von Bauland zu ermöglichen, wurde eine sogenannte Bauland-Mobilisierung beschlossen.
Coni Allemann
Indes: Neu ist diese Stossrichtung nicht; bereits seit 1998 hat Conters dem Zweitwohnungsbau einen Riegel geschoben und das Erstellen von Ferienhäusern untersagt. Das Erstellen von Einliegerwohnungen ist zwar zulässig, doch dürfen die hiefür bestimmten Räume 40% der realisierten Bruttogeschossfläche nicht überschreiten.
Zwei Massnahmen
Mit der nun vom Souverän abgesegneten Teilrevision der Ortsplanung will die Gemeinde sogar noch weiter gehen und es Einheimischen oder Zuzügern ermöglichen, Bauland zu erwerben.
Dies mit zwei Massnahmen: Erstens mit einer Neueinzonung von 4516 Quadratmetern im Gebiet Plaus. Die Verfügbarkeit dieser Fläche ist durch einen Kaufrechtsvertrag zugunsten der Gemeinde gewährleistet.
Erschlossen wird das künftige Wohngebiet über eine bestehende Quartierstrasse. Müsste diese noch weiter ausgebaut werden, würde eine geringfügige Beanspruchung von anstossenden Landflächen erfordern. Auch an ein Anschluss an die Hauptleitungen der Wasserversorgnung liesse sich relativ einfach bewerkstelligen.
Zweitens mit einem neuen Artikel im Baugesetz der die Verfügbarkeit von bereits bestehendem Bauland gewährleisten soll.
Bauland soll nicht gehortet werden können
Unüberbaute Parzellen oder Teilflächen von solchen, die abparzelliert und überbaut werden können, werden im Zonenplan speziell bezeichnet. Die betroffenen Grundeigentümer werden mit einer «Baupflicht» angehalten, das Bauland innert acht Jahren einer Überbauung zuzuführen. Geschieht dies nicht, so kann die Gemeinde das Land gegen Bezahlung zum amtlich Verkehrswert übernehmen und umgehend der Überbauung zuführen. Gesamthaft werden 9980 Quadratmeter mit dieser Regelung überlagert. Somit ist es nicht mehr möglich, unbeschränkt Conterser Bauland als Vermögenswert zu horten.
Bereits seit vier Jahren haben die Verantwortlichen Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümer geführt, deshalb war die Opposition nicht mehr gross. «Es brauchte viel Vorarbeit und Gespräche mit Einzelnen», erklärte Gemeindepräsident Andrea Nold gegenüber der «Prättigauer Post».
Vorbild für diese Regelung war Rothenbrunnen, die ein ähnliches Gesetz angenommen hat. Zudem mit dem Segen des Kantons, der diese Regelung begrüsst und in seinem Sinne sieht.
Ziel dieser Ortsplanungsrevision ist es unter anderem, die Schule in Conters demografisch erhalten zu können. Schon 2010 hat sich Conters mit der Einführung eines Mittagstisches als Bestandteil der Tagesschule, eines Spielgruppenbetriebes und einer Kindergartenabteilung als sehr familienfreundliche bewiesen. Dies aus guten Grund: Ohne Gegenmassnahmen droht dem Prätttigauer Dorf eine Überalterung, wie sie andernorts schon lange im Gang ist.