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HGV Klosters übt harsche Kritik an Bündner Regierung

27.01.2011 Archiv Klosterser Zeitung

HGV Klosters übt harsche Kritik an Bündner Regierung

Der Handels- und Gewerbeverein Klosters kritisiert den Genehmigungsentscheid der Kantonsregierung in Bezug auf das Gesamt-Konzept Zweitwohnungen (GKZW).

Der Handels- und Gewerbeverein Klosters und Umgebung (HGV) ist empört über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens. Das Vorgehen der Kantonsregierung ist aus unserer Warte absolut inakzeptabel.


Der vom Klosterser Stimmvolk klar und eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wille wird durch die Vorbehalte und Auflagen geradezu mit Füssen getreten; die Einmischung des Kantons in die Belange der Gemeinde ohne Rücksichtnahme auf die volkswirtschaftlichen Konsequenzen sowie mit ständig wechselnden Spielregeln ist beispielslos.


Der HGV Klosters und Umgebung hat bei der Entstehung des GKZW das Grundkonzept der geplanten Regelung bewusst mitgetragen und sich aktiv für eine Umsetzung eingesetzt. Schon im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens in den Jahren 2007 und 2008 wurde aber vom HGV Klosters und Umgebung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der vom Volk abgesegneten Vorlage mit erheblichen Auswirkungen auf das Bauvolumen die Grenze der volkswirtschaftlichen Verträglichkeit «angekratzt» und dass mit weiteren Einschränkungen die nachhaltige Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im lokalen Bauhaupt- und Nebengewerbe aufs Spiel gesetzt würde. Die Kantonsregierung provoziert nun mit ihrer Auflagen (weitere Reduktion des Zweitwohnungskontingent auf 2’000 bis 2’300 m2 pro Jahr und zusätzliche Unterstellung einer späteren Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen (notabene nach mindestens 20 Jahren) unter die Kontingentierung) direkt ein volkswirtschaftliches «Grounding». Es muss dabei beachtet werden, dass die bis Ende 2010 durchaus noch gute Auslastung der Baubranche massgeblich auf den höheren Jahreskontingenten gemäss Art. 6 GKZW (5’000 bzw. 3’500 m2) und den ausserordentlichen Investitionen in Sachen Schadenbeseitigung des Hochwasserereignis und den entsprechenden Schutzmassnahmen beruht. Die vom Bauamt geführte Kontingentsübersicht zeigt aber, dass bereits im laufenden Jahr eine einschneidende Zäsur erfolgen wird, bevor überhaupt erst das heutige Minimal-Jahreskontingent von 3’000 m2 BWF erreicht ist.


Der HGV Klosters und Umgebung war vor diesem Hintergrund in hohem Mass erstaunt über das Votum des Gemeindepräsidenten anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 6. Januar 2011 über die aktuelle und künftige Verfassung des Klosterser Gewerbes. Das Gemeindepräsidium scheint sich des Ernstes der Lage nicht bewusst zu sein. Das erläuterte Beispiel einer Bauausschreibung im Herbst 2010 ist offensichtlich überhaupt nicht geeignet für aussagekräftige Rückschlüsse auf die allgemeine Befindlichkeit der Gewerbetreibenden; die Rückmeldungen und Einschätzungen unserer Mitglieder sprechen eine ganz andere Sprache.
Die Gemeinde Klosters-Serneus wollte im Bereich der Zweitwohnungs-Reglementierung mit dem «Segen» des Gewerbes bewusst eine Vorreiterrolle einnehmen; nun will der Kanton unsere Gemeinde für die ergriffene Eigeninitiative offenbar noch bestrafen, was einfach nicht toleriert werden kann. Die angedrohten Einschränkungen können aus unserer Warte nur als eigentliche Wirtschaftsverhinderungs-Massnahmen verstanden werden, die in krassem Widerspruch zu anderen, bestens bekannten Förderungs-Projekten des Kantons mit zweistelligem Millionen-Einsatz stehen.


Der HGV Klosters und Umgebung erwartet, dass sich die Gemeindebehörden auf allen Ebenen und mit allen verfügbaren Mitteln gegen die kantonale Attacke auf unsere Zweitwohnungs-Gesetzgebung bzw. auf unsere Gemeindeautonomie zur Wehr setzt. Dies betrifft einerseits und vorab die bestmögliche Verteidigung der Klosterser Position im Rechtsmittelverfahren an das Verwaltungsgericht (das Mass und der Zeitfaktor stehen im Vordergrund), anderseits aber auch das Ausspielen aller politischen Möglichkeiten, wie insbesondere eine baldmöglichste Vorsprache bei der «neuen» Kantonsregierung, das Einschalten des Grossen Rates, die Interessenbündelung mit anderen Tourismusgemeinden des Kantons, etc.

HGV Klosters und Umgebung

 

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