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Parlamentarier sind gewohnt, dass ihnen eine grosse Anzahl von Sachgeschäften zur Entscheidung vorgelegt werden, Stimmbürger weniger. Trotzdem kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass eine grössere Anzahl Vorlagen auf ein und denselben Abstimmungstermin fallen. So auch am 30. November 2008.
Von den 11 zur Abstimmung vorgelegten Sachgeschäften sind 5 Gemeindevorlagen, 1 kantonale und 5 eidgenössische Vorlagen. Unter diesen Vorlagen befinden sich auch gewichtige Brocken wie die Abstimmung über die Einschränkung des Zweitwohnungsbaus in der Gemeinde Klosters-Serneus oder den Beitritt des Kantons Graubünden zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Unter den eidgenössischen Vorlagen befinden sich praktisch nur solche mit mehr oder weniger einschneidenden Konsequenzen, sei es bei der AHV oder dem Verbandsbeschwerderecht, das gemäss Initiative beschnitten werden sollte. Auch die Änderung beim Betäubungsmittelgesetz hat Konsequenzen, sei es bei der Annahme der Hanf-Initiative oder der als Ergänzung bzw. Gegenvorschlag unterbreiteten Gesetzesänderung.
Gemeindebudget 2009 und Steuerfuss 2009
Wenig spektakulär kommt des Budget der Gemeinde Klosters-Serneus für das Jahr 2009 daher. Bei Gesamtausgaben von 32,82 Millionen Franken und einem Ertrag von 32,229 Millionen Franken rechnet der Voranschlag mit einem Ausfall von 591 000 Franken. Die Budgetierung richtet sich im vorliegenden Fall nach derjenigen der Vorjahre, wo auch jeweils ein Ausfall in dieser Grössenordnung vorgelegt wurde. Bei gutem Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung resultierten dabei allerding jeweils Ertragüberschüsse. Das Budget 2009 enthält bereits Abschreibungen von 4,865 Millionen Franken.
Vor diesem Hintergrund wird dem Stimmbürger beantragt, den Steuerfuss auf der bisherigen Höhe zu belassen, d. h. bei 90,2 % der einfachen Kantonssteuer zu 100 %.
Die Teilrevision der Feuerwehr-Ordnung betrifft hauptsächlich eine Anpassung an die Erfahrungen mit der Neukonzeption des Feuerwehrwesens im Jahre 2002.
Zweitwohnungs-Problematik
Mehr zu diskutieren gab und gibt die Einschränkung des Zweitwohnungsbaues auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters-Serneus. Dem Stimmbürger stehen da zwei unterschiedliche Vorlagen zur Entscheidung. Einmal ist es das vom Gemeindevorstand und dem Gemeinderat ausgearbeitete und durch Vernehmlassung abgestützte Gesetz, das eine Plafonierung der Anzahl pro Jahr zu erstellenden Zweitwohnungen vorsieht, und zum andern die Volksinitiative, die einen prozentualen Ausgleich der Zweitwohnungen zu den ständig bewohnten Wohnungen verlangt. Die Diskussion darüber hat zum Teil hohe Wellen geworfen und wurde an einer öffentlichen, vom HGV Klosters organisierten Abendveranstaltung sowie in Einsendungen an unsere Zeitung ausgiebig geführt.
Da hingegen ist die Teilrevision der Ortsplanung betreffend die Erweiterung der Schnee-Anlagen auf Parsenn kaum diskutiert worden, handelt es sich dabei doch lediglich um einen formellen Entscheid, die bereits begonnene Beschneiung der Abfahrt ab Weissfluhjoch nach Klosters und in den Schifer weiterzuführen.
HarmoS schürt Emotionen
Nach langen Versuchen ist es endlich gelungen, eine Vereinbarung zwischen den Kantonen zu finden, um die Schule für die Betroffenen, die Schüler, zu harmonisieren. Bei solchen Vereinbarungen sind Kompromisse notwendig, auf die hier eingegangen werden musste. Das hat geharrnischte Gegner auf den Plan gerufen, die das Glück der zukünftigen Generationen gefährdet sehen, weil ihnen durch die gesetzliche Reglementierung der Schule vom Kindergarten bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit die Kindheit genommen werden könnte. Der Bündner Grosse Rat hat den Beitritt mit 97 zu 9 Stimmen beschlossen.
Jugendschutz und Altervorsorge
Die eidgenössischen Vorlagen drehen sich einerseits um den Jugendschutz, sei es in der Initiative für eine Unverjährbarkeit von pronografischen Straftaten an Kindern oder die Hanf-Initiative und die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Die Initiative der Gewerkschaften für ein flexibles Rentenalter möchte die Pensionierung ohne AHV-Rentenkürzung schon ab 62 Jahren möglich machen.
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