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Die Mehrfamilienhäuser auf der Dépendance «Mühlehof» dürfen gebaut werden, auch wenn die Klinik Valbella keinem Nutzen zugeführt wird. Dies hat das Bündner Verwaltungsgericht Anfang September entschieden. Über das «Wie weiter?» hat die Gemeinde noch nicht befunden. Sollte sie aber die im April 2008 erteilte Bewilligung für die «Mühlehof»-Überbauung widerrufen, droht eine Schadenersatzklage in einer Höhe von rund 11 Millionen Franken.
Marlène Clemenz
Hätte das Davoser Stimmvolk im Oktober 2004 der Umzonung der Dépendance «Mühlehof» von der Klinik- in die Bauzone auch dann zugestimmt, wenn es gewusst hätte, dass dort dereinst Eigentumswohnungen entstehen dürfen, auch wenn die Klinik Valbella keiner nachhaltigen Nutzung zugeführt wird? «Nein», ist Landammann Hans Peter Michel überzeugt. «Die Gemeinde hat von Beginn weg klargemacht, dass sie nur dann einer Wohnüberbauung Hand bietet, wenn die Klinik auch als solche betrieben wird.» Demgemäss hat die Gemeinde im April 2008 die Pläne zum Bau von 4 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohnungen auf dem «Mühlehof» genehmigt. Im Herbst 2007 nämlich hatte die Besitzerin der Valbella-Klinik, die innerschweizerische SPI Real Estate AG, einen Mietvertrag mit der Alpinen Kinderklinik Davos (AKD) abgeschlossen und der Gemeinde vorgelegt.
«Silber nicht vergolden»
Im Oktober 2008 verfügte die Gemeinde allerdings eine sofortige Baueinstellung sowie einen Baustopp bis mindes-tens Ende Juni 2009, als bekannt wurde, dass die AKD nicht in die Valbella-Klinik zieht. «Der Grund dafür, dass die AKD nicht umgesiedelt ist, liegt in den Bauschäden, die insbesondere die Statik des Gebäudes gefährden und einen Umbau verunmöglichen», erklärt Manfred Löer, Verwaltungsratspräsident der SPI Real Estate AG sowie der Suisse Promotion Immobilien AG, welche die Projektplanung «Mühlehof» durchgeführt hat. Dies im Auftrag der Dépendance-Besitzerin Pax Wohnbauten AG, einer Tochtergesellschaft der Pax Lebensversicherungs-Gesellschaft. Gründe hin oder her, in den Augen der Gemeinde war und ist weiterhin klar: «Die Bedingungen sind nicht mehr erfüllt. Silber darf nicht vergoldet werden, solange die Klinik nicht wieder in Betrieb ist», so Michels Worte. Im Sinne des Prinzips der Verhältnismässigkeit habe die Gemeinde damals darauf verzichtet, die Baubewilligung zu widerrufen und als mildere Massnahme einen Baustopp erlassen.
Von Strategie überzeugt
Gegen dieses Vorgehen hat die Suisse Promotion Immobilien AG im Auftrag der Pax Wohnbauten AG Klage eingereicht. Mit Erfolg: Das Bündner Verwaltungsgericht hat am 1. September die Aufhebung des Baustopps angeordnet. Die Gemeinde blende bei ihrer Darstellung der Sach- und Rechtslage völlig aus, dass die im April 2008 erteilte Baubewilligung für den Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern bereits rechtskräftig sei und entsprechend auch realisiert werden dürfe, heisst es im Urteil. Weiter steht: «Wenn die Gemeinde es versäumt hat, allfällig erteilte mündliche Zugeständnisse anlässlich von Besprechungen oder Begehungen in eine rechtsgenügliche Form zu kleiden, hat sie die daraus resultierenden Folgen selbst zu tragen.» Michel gibt denn auch zu: «Wir waren zu gutgläubig.» So sehr man aber darüber diskutieren könne, was die Gemeinde in ihrem Vorgehen hätte besser machen können, so sehr sei er davon überzeugt, dass die Strategie selber richtig und mehrheitsfähig sei. «Das Volk hat der Umzonung zugestimmt, um der Klinik eine nachhaltige Nutzung zu ermöglichen, und sicher nicht, um Spekulanten den Weg für eine Erstellung von Eigentumswohnungen zu ebnen.»
«Übermächtiger Gottvater»
Auf dem «Mühlehof»-Areal darf trotz Gerichtsurteil vorläufig noch nicht gebaut werden. Denn die Gemeinde hat, insbesondere um einen Widerruf der Baubewilligung zu prüfen, einen erneuten Baustopp erlassen. Entschieden sei allerdings noch nichts, vorher müssten eingehend Chancen und Risiken evaluiert werden, so Michel. Schliesslich wolle man eine sinnvolle Lösung finden. Sollte die Gemeinde die Baubewilligung tatsächlich widerrufen, drohen happige Forderungen vonseiten der Gegenpartei. «Wir haben der Gemeinde bereits schriftlich angekündigt, dass wir im Falle eines Entzugs der Baubewilligung auf Schadenersatz in einer Höhe von rund 11 Millionen Franken klagen werden», sagt Löer und fügt hinzu: «Ob es der Auftrag der Gemeinde ist, im Namen des Volkes derart hohe finanzielle Risiken einzugehen, bezweifle ich sehr.» In den Augen Löers geht es der Gemeinde vor allem «um das Gewinnen eines aussichtslosen Machtspiels, in welchem sich der Landammann als übermächtiger Gottvater aufspielt». Michel gibt sich derweil besonnen und meint: «Wenns um viel Geld geht, wird immer mit harten Bandagen gekämpft. Drohungen können mich nicht dazu bringen, das Handtuch zu werfen oder emotional zu reagieren.»
Aparthotel geplant
Nach einer Zahnarztklinik, einer Schönheitsklinik, einer Altersresidenz und der Vermietung an die AKD wartet die SPI Real Estate AG nun mit einem neuen Projekt auf. Im Sinne der im Februar vom Stimmvolk genehmigten Öffnung der Kurbetriebszonen soll die Valbella-Klinik abgerissen werden und einem Aparthotel mit 120 Betten weichen. «Insgesamt werden wir rund 50 Millionen Franken investieren. Im November wollen wir das Baugesuch einreichen», erzählt Löer. Seit die Bestimmungen für die Kurbetriebszonen gelockert wurden, dürfen zur Mitfinanzierung eines nachhaltigen Dienstleistungsbetriebs bis zu 10 Prozent der Bruttogeschossfläche einer Wohnnutzung zugeführt werden. Unter diesem Gesichtspunkt könnte die «Mühlehof»-Überbauung nur deutlich redimensioniert verwirklicht werden – hätte das Bündner Verwaltungsgericht der Grundbesitzerin nicht recht gegeben. So ist für Löer klar: «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die 4 Mehrfamilienhäuser realisiert werden. Denn das hat die Pax: Zeit und Geld. Sie wird sich nicht aushungern lassen.»
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