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Bestimmungen für Kurbetriebe sollen gelockert werden

28.04.2008 Archiv Davoser Zeitung

Vernehmlassung zu Nachtrag VI zum Baugesetz

 

 

Seit 2005 besteht für die sogenannte Klinikzone ein faktischer Baustopp. Dies soll sich nun ändern. Der Kleine Landrat hat neue, gelockerte Bestimmungen für die Klinikzone geschaffen und vor Kurzem die Vernehmlassung darüber eröffnet. Die entsprechende Frist läuft noch bis zum 13. Mai.

 

Thomas Günter

 

Die Einführung einer sogenannten Klinik- oder Kurbetriebszone geht auf das Jahr 1991 zurück. Damals hat die Gemeinde beschlossen, 13 Klinikstandorte einer sogenannten «Zone für Kurbetriebe» zuzuweisen. Nach geltendem Recht sind in dieser Zone nur Betriebe zulässig, die unter medizinischer Leitung stehen, über qualifiziertes Personal und genügende medizinische Infrastruktur verfügen und ihre Patienten in eigenen Gebäuden unterbringen.
 

Gescheiterter Rettungsversuch

Im Laufe der Ortsplanungsrevision 2000–2004 hat die Gemeinde der Thurgauer Schaffhauser Höhenklinik (TSH) und der Klinik Valbella weitgehende Konzessionen gemacht, indem Teile der Klinikzone zur Rettung dieser Institutionen einer Bauzone zugewiesen worden sind. Dennoch haben beide Kliniken kurz darauf geschlossen, ohne die raumplanerisch geschaffene Möglichkeit zur Querfinanzierung zu nutzen. Unmittelbar danach erliess der Kleine Landrat als Sofortmassnahme eine sogenannte Planungszone (Baustopp). Verkauft wurden ferner die Gebäude des Niederländischen Asthmazentrums (NAD).

 

Öffnung für nachhaltige Projekte

Nach dem Willen des Kleinen Landrates soll nun die Kurbetriebszone für Projekte mit nachhaltiger Nutzung gezielt geöffnet werden. Der Kleine Landrat will Projekte ermöglichen und fördern, welche der Davoser Wirtschaft einen möglichst grossen wiederkehrenden Nutzen bringen, d.h. vorab Arbeitsplätze schaffen und hoch stehende Dienstleistungen anbieten und so langfristig zu einer hohen Wertschöpfung beitragen. In diesem Sinne wären in der neuen Klinikzone nun auch Forschungsanstalten, traditionelle Hotelnutzungen und Ausbildungszentren möglich.

 

Querfinanzierungen möglich

Zur Mitfinanzierung eines entsprechenden Betriebes dürften nach dem Willen des Kleinen Landrates 15% der realisierten Nutzung als Wohnnutzung beansprucht werden. Rein rechnerisch könnten so in allen Kurbetriebszonen ca. 26000 bis 31000 m2 BGF Zweitwohnungen erstellt werden. Die entsprechenden Wohnungen würden der geplanten Kontingentierung für Zweitwohnungen und der Lenkungsabgabe unterstellt. Über beide letzteren Instrumente wird der Souverän am kommenden 1. Juni befinden.

 

Kanton ist einverstanden
Der Entwurf einer Regelung für die Öffnung der Kurbetriebszone wurde dem kantonalen Amt für Raumentwicklung zur Vorprüfung unterbreitet. Mit Bericht der kantonalen Fachstelle vom 17. März 2008 wurde die Regelung im Wesentlichen positiv beurteilt. Mit Ausnahme der genannten Öffnung bleiben sowohl Bezeichnung als auch die bisherigen Bestimmungen der Kurbetriebszone im Wesentlichen unverändert. Die Kurbetriebszone hat sich nach Ansicht des Kleinen Landrates für klassische Klinikbetriebe bewährt. Zudem sind einige der noch bestehenden Betriebe nach wie vor erfolgreich, sodass die «Spielregeln» nicht ohne Zwang geändert werden sollten.
 

Zum Teil bereits konkrete Pläne
Nach der Schliessung der Kurbetriebe «Albula», des Kurhauses «St. Vinzenz» und der ehemaligen «Basler Höhenklinik» gibt es in Davos noch 9 Standorte mit Zonen für Kurbetriebe, nämlich das Niederländische Asthmazentrum, die Kliniken Valbella, die Zürcher Höhenklinik Clavadel, die Hochgebirgsklinik Davos im Wolfgang, das Alexanderhaus, das Josephshaus, die Thurgauer Schaffhauser Höhenklinik (TSH) und die Alpine Kinderklinik (AKD). Die Gebäude des Niederländischen Asthmazentrums sollen erhalten und umgenutzt werden. Geplant ist ein eigentliches Gesundheitsresort. Das entsprechende Projekt umfasst ein Investitionsvolumen von rund 65 Mio. Franken und ist bereits weit fortgeschritten («Davoser Zeitung» vom 18. April 2008).
Die Liegenschaft der Klinik Valbella wird von der Alpinen Kinderklinik in Miete übernommen und als Kinderklinik weiter betrieben. Auf der Liegenschaft Valbella Mühlestrasse werden Zweitwohnungen erstellt; der Erlös soll in die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Standortes Valbella investiert werden. Die Klinik Clavadel muss gemäss Stiftungszweck als Krankenhaus mit gemeinnützigem Charakter betrieben werden. Es bestehen aber Absichten, den Bereich Rehabilitation auszubauen und ein Sporthotel anzugliedern. Zudem soll ein neuer Klinikflügel angebaut und die Personalliegenschaften renoviert werden. Zur Finanzierung sollen Grundstücksteile z.B. als hotelähnliche Seniorenresidenzen genutzt und betrieben werden können. Die bestehende Klinik Wolfgang soll erhalten und strategisch neu ausgerichtet werden als Allergieklinik und Asthmazentrum. Nebst den eigentlichen Klinikbauten sollen ein Forschungstrakt, ein Hotel für Patienten und Besucher sowie Wohnmöglichkeiten für das Personal realisiert werden. Die Nutzungsvorstellungen im Alexanderhaus gehen in Richtung eines Privatärztezentrums mit angegliedertem Hotel und Fitnesszentrum. Das Josephhaus soll nach dem Willen des neuen Eigentümers als Hotel weiter geführt werden. Das Areal der Alpinen Kinderklinik soll verkauft werden, um mit dem Erlös den Betrieb der Klinik am neuen Standort mitzufinanzieren.
Bei der TSH bestehen noch keine konkreten Projektabsichten.