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| SA 19.05.2012 | ||||||||
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Andreas Frei
Wohnraum ist in Davos teuer, das ist eine Tatsache, der sich wohl jeder bewusst ist. Die Davoser Juso will darum mit einer Initiative die Förderung von gemeinnützigem Wohn- und Gewerberaum erreichen. Finanziert werden soll dies durch die Abschöpfung eines Teils des Planungsmehrwerts. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Landeigentümer, dessen Grundstück aufgrund einer Aufzonung (etwa von Landwirtschafts- zu Bauland) den dadurch entstehenden Mehrwert nicht einfach in die eigene Tasche stecken kann, sondern einen Teil davon – im konkreten Fall ist von der Hälfte die Rede – an die Gemeinde abliefern soll.
Keine neue Idee
Diese Idee ist alles andere als neu. In einzelnen Kantonen ist eine solche Mehrwertabschöpfung bereits eingeführt. In Davos reichte der inzwischen verstorbene Grosse Landrat Hans Eidenbenz Mitte Dezember 2009 eine entsprechende Motion zur Abschöpfung von Planungsmehrwerten bei Ein-, Um- und Aufzonungen ein. Eidenbenz schwebte eine Abschöpfung von mindestens 15 bis 30 Prozent und maximal 60 Prozent vor. Die so gewonnenen finanziellen Mittel wollte der Motionär einem Fonds für die Förderung des Erstwohnungsbaus zuweisen. Die Anliegen der Juso sind sehr ähnlich, das räumt auch Mitinitiant Philipp Wilhelm ein. «Die Idee dahinter ist effektiv dieselbe. Nachdem der Grosse Landrat sich gegen die Motion aussprach, wollen wir dem Anliegen nun auf anderem Weg Geltung verschaffen.» Tatsächlich schickte das Parlament die Mehrwertabschöpfung Ende Mai dieses Jahres vorerst bachab. Die Idee, Planungsmehrwerte abzuschöpfen, stiess zwar nicht auf grundsätzliche Ablehnung. Dass weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene entsprechende Regelungen existieren, sorgte jedoch für Bedenken. Die Mehrheit des Parlaments stellte sich darum auf den Standpunkt, man solle einstweilen zuwarten, bis übergeordnete Regeln bestehen.
Ungerechte Lösung?
Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie Landammann Hans Peter Michel sagt. «Die Idee ist nicht schlecht, dieser Meinung war auch der Kleine Landrat, als er sich hinter Eidenbenz’ Motion stellte. Es strapaziert das Gerechtigkeitsempfinden ja wirklich stark, wenn jemandem etwa dank einer Aufzonung plötzlich Millionen zufallen und die Allgemeinheit davon überhaupt nichts hat.» National sei die Sache nicht geregelt, diese Aufgabe werde vielmehr an die Kantone delegiert. «Und eine solche gesetzliche Regelung fehlt im Kanton Graubünden. Der Kanton rät den Gemeinden, eine allfällige Mehrwertabschöpfung mit den beteiligten Parteien vertraglich zu regeln.» Im Rahmen des kürzlich abgelehn-ten Bergbahnperimeters habe man in Davos genau dies erstmals tun wollen. Die Krux bei der ganzen Angelegenheit ist die Tatsache, dass man niemanden zwingen kann, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Wenn bei der Einzonung eines grösseren Gebietes nicht alle Grundeigentümer mitmachen wollen, würde dies fast zwangsläufig zu einem Flickenteppich aus nicht-umgezonten und umgezonten Parzellen führen. Ob der Kanton dies zulassen würde, ist fraglich.
«Es ist so, dass eine Lösung über Verträge nur die zweitbeste Möglichkeit darstellt», betont Michel. Am besten wäre nach seinen Worten eine Lösung über ein kantonales Gesetz. «Die Stossrichtung der Initiative ist gut, ihre Umsetzung wäre ohne eine kantonale Basis aber schwierig», sagt er. Ohne eine einwandfreie juristische Basis bestehe die Gefahr, dass man sich am Ende in langwierigen und teuren Rechtsstreitereien mit betroffenen Grundeigentümern verliere.
Juso will Grundsatzentscheid
Ist sich die Juso dieser Tatsache bewusst? Für Wilhelm ist klar: «Es gibt Gemeinden, in denen die vertragliche Lösung bereits funktioniert.» Mit der Initiative lege man ja auch kein bestimmtes Vorgehen fest, es gehe vielmehr um einen Grundsatzentscheid. Wilhelm räumt ein, dass eine kantonale Grundlage die Sache deutlich vereinfachen würde, aber diese fehle nun einmal. «Es geht uns darum, dass die Gemeinde den heutigen gesetzlichen Spielraum wirklich ausschöpft, nachdem der Grosse Landrat diese Chance verpasst hat.» Diesem Willen wolle die Juso Ausdruck verleihen. Die Umsetzung sei dann Sache der Gemeinde.
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