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Weiterführung der Planungszone

07.08.2008 Archiv Davoser Zeitung

Leichte Anpassung bei der Beschränkung des Zweitwohnungsbaus

 

klr. An der Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 sprach sich eine Mehrheit der Davoser Stimmbürger für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus aus, obwohl die betreffende Volksinitiative sowie der Gegenvorschlag des Parlaments verworfen wurden.
7 Landräte reichten vor wenigen Wochen eine Motion zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ein. Der Kleine Landrat führt deshalb die bestehende
Planungszone in angepasster Form fort.

 

Der Kleine Landrat führte am 15. Mai 2007 eine Planungszone für die Landschaft Davos ein, welche den Bau von Zweitwohnungen neu regelte. Die beabsichtigte einschränkende Wirkung der Planungszone ging vor allem von den beiden Instrumenten Kontingentierung und Lenkungsabgabe aus. Auslöser für die Einführung der Planungszone war die Einreichung einer Volksinitiative «Für eine nachhaltige Entwicklung des Zweitwohnungsbaus in Davos». Die eingeführte Planungszone sollte verhindern, dass – bevor es zum Volksentscheid über die Initiative nach einem langen Verfahrensweg kommen würde – die mögliche Absicht des Souveräns zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus nicht durch die Ausnutzung bestehender Bestimmungen unterlaufen würde. Die Volksinitiative sowie ein ausgearbeiteter Gegenvorschlag des Grossen Landrates wurden am 1. Juni 2008 im Rahmen einer Variantenabstimmung vom Stimmvolk verworfen. Beide Varianten sahen eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus vor. Da sich die Stimmbürger tendenziell für eine Variante entschieden und die andere Variante ablehnten, ergab sich für keine der beiden Varianten eine Mehrheit. Einige kritisch zur Initiative und zum Gegenvorschlag eingestellte Stimmbürger votierten zwar nur deshalb für den Gegenvorschlag, um ein Obsiegen der Initiative zu verhindern. Dennoch wünschte eine Mehrheit der Stimmbürger grundsätzlich eine Beschränkung (votierte also bei einer der beiden Varianten mit «Ja»).

Motion eingereicht
Am 1. Juli 2008 reichten 7 Mitglieder des 17-köpfigen Grossen Landrates (Gemeindeparlament) eine Motion betreffend Ergänzung des Baugesetzes mit massvollen Zweitwohnungsbeschränkungen und Förderungsmassnahmen für Hotels und Wohnungen für Einheimische ein. In seiner Stellungnahme vom 5. August 2008 beantragt der Kleine Landrat dem Parlament, diese Motion, welche ein jährliches Kontingent von 8000 m² Bruttogeschossfläche für Zweitwohnungen und Lenkungsabgaben vorsieht, zur Bearbeitung entgegenzunehmen und in einen Gesetzesvorschlag zu giessen.

Auch negative Effekte
Wirtschaftsnahe Institutionen wie das Wirtschaftsforum Graubünden und die Credit Suisse (Abt. Economic Research) weisen neben den Vorteilen des Zweitwohnungsbaus explizit auch auf dessen Gefahren bzw. unerwünschte Effekte hin. Zahlreiche Tourismusdestinationen befassen sich gegenwärtig mit der Beschränkung des Zweitwohnungsbaus oder haben bereits gesetzliche Bestimmungen erlassen.

Beschränkung bleibt
Der Kleine Landrat beschloss unter Berücksichtigung der Haltung der Stimmbürger, des hängigen Parlamentsvorstosses und der kritischen Sachverhaltsbeurteilung Dritter, die geltende Planungszone – in etwas angepasster Form – beizubehalten. Die beiden im Vergleich mit der bisherigen Planungszone bedeutendsten Anpassungen betreffen einerseits den Wegfall der Lenkungsabgabe bei einer Umnutzung von Hotelliegenschaften für Zweitwohnungen und andererseits die Aufstockung des Kontingents für Grossprojekte von 4000 m² auf 5000 m² Bruttogeschossfläche. Die detaillierten Angaben zur angepassten Planungszone finden sich in der publizierten Amtlichen Mitteilung. Die angepasste Planungszone tritt heute, 12. August 2008, in Kraft.

 

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