| FR 18.05.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| FR 18.05.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| SA 19.05.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
| SA 19.05.2012 | ||||||||
|
|
|||||||
Nun wachsen sie also wieder, jene «Juwelen in unseren Wäldern», wie sie ein Einheimischer Gourmet liebevoll genannt hat. Er redet von unseren Pilzen. Die Saison verspricht gut zu werden. Denn das Wachstum wird begünstigt von dem relativ feuchten und warmen Wetter, das derzeit die Oberhand hat.
Hans Zimmermann
Wir schreiben zwar erst gut Mitte Juli. Das ist relativ früh. Und doch sind im Landwassertal bereits die ersten Funde an Eierschwämmen und sogar Steinpilzen verzeichnet worden. (Das sind freilich nicht die ersten Nutzpilze: Die Saison etwa der Spitzmorcheln ist schon vorbei.) Doch es sind eben die gesuchtesten. Zwar sind die bisherigen Funde noch nicht überzubewerten: sie beschränken sich fast ausschliesslich auf tiefe Lagen in lichten, sonnigen, von Föhren dominierten Plätzen auf tiefer Lage (etwa in der weiteren Umgebung der RhB-Station Wiesen). Doch wenn der Wettertrend anhält, so wird man die gesuchten «Früchte des Waldes» sehr bald auch in höheren Lagen antreffen – und die in nicht zu geringen Mengen.
Aus dem Pilzschutzgesetz
Seit dem 8. Juni 1975 gilt das kantonale Gesetz zum Schutz von Pflanzen und Pilzen, welches bei den Pilzen vor allem Schontage, erlaubte Arten und Menge pro Person und Tag regelt. Experten sind sich zwar uneinig darin, ob erstens unsere Pilzflora überhaupt bedroht sei und demnach geschützt werden müsse, und zweitens ob die Massnahme damit überhaupt nötig sei. Aber zwei positive Aspekte sind unumstritten: Erstens kriegt der Wald und auch die Wildtiere im Wald durch die Schonzeiten die dringend benötigte Ruhezeiten – also Zeiten, in denen sie nicht ständig gehetzt werden. Und zweitens geht das Gesetz vom Grundsatz aus, dass Pilze für alle da seien. So verhindert das Gesetz durch die Mengenbeschränkung, dass nicht der eine mit einer Ernte von 20 Kilo (beispielsweise nach Italien) verschwindet und für den anderen, der etwas später am Platz war, einfach nichts übrigbleibt.
Die wichtigsten Bestimmungen aus dem Gesetz: Die Schonzeit dauert jeweils vom ersten bis und mit 10. Tag eines Monats. Während dieser Zeit ist das Sammeln jeglicher Art von Pilzen untersagt. Eine Person darf pro Tag nicht mehr als zwei Kilogramm von Pilzen aller Art sammeln. Das Sammeln in Gruppen von mehr als drei Personen (ausgenommen sind Familien) ist verboten. Mutwilliges Zerstören von Pilzen, ebenso der Gebrauch von Werkzeugen beim Sammeln sind verboten. Die Strafbestimmungen bei Übertretungen sehen Bussen, in krassen Fällen gar Haft vor, wobei die Bussen, wie die Praxis der letzten Jahre zeigt, ganz schön ins Auge gehen können.
«Der Wald gehört mir», gilt nicht
Unter diesen Auflagen des Gesetzes sind Pilze ausdrücklich Allgemeingut, «gehören» also ausdrücklich jeder und jedem, sei er nun Gast, einheimisch oder auch «nur Pilztourist» aus Oberitalien. Dies zu wissen ist gerade in Davos deshalb wichtig, weil Davos an sich einen hohen Anteil an Privatwald verfügt. Das Argument, «dieser Wald gehört mir», genügt für einen Besitzer also nicht, um einen Schwämmler aus seinem Wald zu verjagen. Es genügt dem Besitzer ausdrücklich auch nicht, um die Vorschriften zu umgehen. Erlaubt und damit auch freigegeben für den Verkauf sind in Graubünden insgesamt 25 Pilzarten. Die wichtigsten von ihnen: Eierschwamm, Steinpilz (alle Arten), Röhrlinge wie etwa Butter- oder Maronenröhrling, Echter Reizker, Stachelpilze wie etwa der Habichts- oder der Semmelstoppelpilz, alle heimischen Arten von Champignons, Morcheln, Bovistarten, Schopftintling, Parasol, Hallimasch, Totentrompete und Rotkappe. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, bei Gian Davatz, dem amtlichen Pilzkontrolleur, im Hotel Parsenn vorbeizugehen (geöffnet ab 12. August jeweils Di. und Do. ab 19 Uhr).
Hier klicken für gesamte PDF-Ausgabe