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«Rauchergesetz»: Die Regierung setzt auf eine Teilrevision der Verordnung

15.05.2008 Archiv Davoser Zeitung

Verordnung zum Schutz von Nichtrauchern erhält (allmählich) Strukturen

 

Zugegeben: Der Titel wurde mit Absicht derart kompliziert formuliert. Denn wenn man eine Verordnung zu einem Gesetz bereits nach drei Monaten revidieren muss, dann heisst dies nichts anderes als: Man hat vorher nicht gewusst, was man eigentlich will. Der Gruss geht an die Bündner Regierung.

 

Hans Zimmermann

 

Die Rede ist von der Verordnung zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen, welche Teil des vom Bündner Volk bejahten Gesundheitsgesetzes ist. Gemäss Mitteilung der Regierung vom 30. April an alle Bündner Gemeinden soll die Vorlage nun Hand und Fuss kriegen, soll griffig werden. Somit ist auch der Rahmen für die Polizeikräfte gegeben, welche die Aufgabe haben, dem Willen des Gesetzes Nachhaltung zu verschaffen.

 

50 Franken Busse


Auslöser der Teilrevision sei gewesen, so schreibt die Regierung, dass zahlreiche Gemeinden angefragt hätten, wie dieser Nichtraucherschutz in öffentlichen Lokalen denn konkret umgesetzt werden solle. Nun hat die Regierung beschlossen, dass bei festgestellten Übertretungen des Gesetzes einheitlich auf 50 Franken Ordnungsbusse zu erkennen sei. Die Durchsetzung dieses gesetzlichen Willens obliegt den örtlichen Polizeikräften. Die Teilrevision stellt auch klar, dass der Nichtraucherschutz während der ganzen Betriebszeit eines Gastro-Unternehmens aufrechterhalten werden müsse. Ebenso deutlich wird fixiert, dass es für Dancings, Diskotheken, Bars und Nachtclubs keine Ausnahmen gebe.
 

Was heisst dies nun konkret?


Das Gesetz lässt in Hotels und Restaurants sogenannte «Fumoirs» zu. Dieselben müssen aber räumlich abgetrennt sein vom übrigen Angebot (etwa Speisesäle) und dürfen nicht mehr als 30 Prozent der Gesamtfläche eines Gastro-Betriebes ausmachen. So weit, so gut. Das war auch bisher so. Nun besagt aber die revidierte Verordnung, dass dies für die Öffnungszeiten des Gesamtbetriebes Gültigkeit habe. Wenn ein Hotel beispielsweise eine abgetrennte Bar als «Fumoir» bezeichnet hat und diese beabsichtigt, bis vier Uhr morgens offenzuhalten, dann ist dieses Hotel verpflichtet, beispielsweise auch den Speisesaal bis vier Uhr morgens geöffnet zu haben. Denn wäre nur noch die Bar als «Fumoir» bis in die Morgenstunden hinein geöffnet, dann würde das ja der sogenannten «30-Prozent-Klausel» (70 Prozent Nichtraucher-, 30 Prozent Raucherzone) widersprechen. Es bedeutet dies zweifellos eine Verschärfung der Gepflogenheiten der letzten drei Monate, denn welcher Betrieb kann es sich leisten, wegen eines geöffneten «Fumoirs» beispielsweise den leeren Speisesaal bis weit in die Nacht offenzuhalten. Wenn auch der Wille der Teilrevision der Verordnung klar wird, so ist doch nicht auszuschliessen, dass es innert Kürze eine «Teilrevision der Teilrevision der Verordnung» geben wird. Anders gesagt: Durchdacht scheint die Sache immer noch nicht.

 

Kaum Probleme in Davos


Bernhard Meuli, Chef der Davoser Landschaftspolizei, sieht der Sache relativ gelassen entgegen, obschon er es ist (zusammen mit seinem Kader), der dem Gesetz Achtung verschaffen muss. Bisher habe es in Davos keine Bussen gegeben. Einzelne Betriebe hätten auch nach dem Buchstaben des Gesetzes vorbildliche «Fumoirs» eingerichtet. (Die Namen dieser Betriebe wollte Meuli aus verständlichen Gründen nicht nennen.)

Andere wiederum hätten das Gesetz für sich selbst gar grosszügig ausgelegt. Da sei man vorbeigegangen und habe mit den Verantwortlichen geredet. Klar sei: Verstösse gegen das Gesetz seien Antragsdelikte: «Wenn jemand reklamiert, müssen wir hingehen.»