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Im Rahmen der Feier zum 30-jährigen Bestehen der auf Markenschutz spezia-lisierten Klosterser Kanzlei «Meisser & Partner» fand am vergangenen Freitagnachmittag ein Symposium zum Thema «Marketing und Markenschutz im Tourismus» statt. Aus seiner Erfahrung berichtete, unter anderen, «Mister St. Moritz» Hanspeter Danuser.
Barbara Gassler
«Ferienentscheide sind oft Bauchentscheide», sagte Gastgeber J. David Meisser zur Einleitung, um fortzufahren: «Marken sind das Vehikel, um die für solche Entscheide oft ausschlaggebenden Erwartungen und Emotionen zum Kunden zu transportieren.» Damit war die Bedeutung der Marke eigentlich schon geklärt, aber der Marketingfachmann Stephan Feige machte es sich zur Aufgabe, die Botschaft mit eindrücklichen Beispielen auf den Punkt zu bringen und zu verstärken. Eine gute Marke erlaube es, ein Produkt teurer zu verkaufen, begann er und machte den Unterschied durch zwei Automarken deutlich, von denen man die eine fahren dürfe und die andere fahren müsse. Die Preisdifferenz zwischen «dürfen» und «müssen» betrage rund 20 Prozent. «Wenn das Markenversprechen anfängt, die Marketingleute zu langweilen, fangen die Kunden gerade an, es zu lernen», warnte er vor überschiessendem Aktivismus und schloss mit dem Merksatz, dass man gar nicht lange genug bei einer Marke bleiben könne.
Unverändert am Markt
Ein Beispiel einer solchen gelungenen Markenpositionierung stellte im Anschluss Hanspeter Danuser, ehemaliger Kurdirektor und heutiger Markenbotschafter von
St. Moritz, vor. «Den Namen St. Moritz zu schützen, war etwas vom Besten, was ich je gemacht habe», gab er mit Blick auf die vor mehr als 30 Jahren erfolgte Eintragung bekannt, verschwieg jedoch nicht, dass der Schutz des Namens allerdings auch mit einem beachtlichen Aufwand verbunden ist. Rund 80 Prozent der durch 12 exklusive Lizenzpartner generierten Einnahmen würden für die Überwachung der Namensverwendung und für die Prozessführung bei Missbräuchen verwendet. «Intellektuelle Hochseilakrobatik im grossen Bereich der geografischen Herkunftsbezeichnungen», wie Meisser es schmunzelnd bezeichnete, betrieb anschliessend David Aschmann, der als Richter am Bundesverwaltungsgericht amtet und sich unter anderem als ehemaliger Präsident der «Rekurskommission für Geis-tiges Eigentum» mit der Materie beschäftigte. Er umriss den Problemkreis mit der Frage «Wem gehört die Sprache, wem die geografische Bezeichnung, wem die gute Luft?», und beschrieb in der Folge die daraus entstehenden Abwägungen und juristischen Entscheide. Welche Möglichkeiten zum Schutz eines Namens es in diesem Dschungel an Interpretationen, Urteilen und ersessenen Rechten doch gibt, beschrieb Marco Bundi, Anwalt im Büro Meisser, als abschliessender Referent.
Namen schützen?
Der Name Davos könne gegenwärtig ohne Einschränkungen gebraucht werden, wenn auch der vor einem Jahr geschaffene Schriftzug der Desitination Davos Klosters geschützt sei, erklärte auf Anfrage deren Direktor, Reto Branschi. «Wir haben vor Kurzem eine neue Marketingstrategie definiert und nehmen in deren Rahmen auch Abklärungen bezüglich des Markenschutzes vor», erklärte er, stellte aber ein grosses Fragezeichen hinter die Frage, ob ein Schutz des Namens Davos wünschenswert und im nächsten Schritt überhaupt bezahlbar sei.
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